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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen der Computer-Stickerei Hubert Gietl - Gleißner Marion, Gleißner Regina GbR. Für Lieferungen/Leistungen ins Ausland gilt deutsches Recht. Sollte es zu Abweichungen von diesen AGB´s kommen, sind diese nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wenn diese von unseren AGB´s abweichen. Mit Bestellung erkennt der Auftraggeber unsere AGB´s an.

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend. Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich anerkannt, handelt es sich bei den zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Größen oder Maßangaben nur um ungefähre Angaben. Erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt die rechtsverbindliche Auftragsannahme, die wiederum durch die Lieferung und/oder die Rechnungsstellung ersetzt werden kann. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

3. Preise

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anders vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben wie etwa in Katalogen, auf Internetseiten und in sonstigen Publikationen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab unserem Firmensitz. Angegebene Frachtkosten gelten jeweils nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Wir übernehmen für die Aktualität der veröffentlichten Preise keine Haftung. Preisänderung oder Produktaktualisierung ohne Vorankündigung behalten wir uns vor.

4. Zahlungsbedingungen und Verzug

Der Rechnungsbetrag wird per Vorauskasse, Paypal oder per Nachname ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Überweisungen ist unbedingt die Rechnungsnummer anzugeben. Anstelle dieser üblichen Zahlungskonditionen behalten wir uns das Recht vor, mit einer anderen mit dem Kunden vereinbarten Zahlungskondition zu liefern. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, eine Bonitätsprüfung über Schufa oder einer anderen Auskunftdatei vorzunehmen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen ebenso die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren Geschäften.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 15% pro Jahr sowie Mahngebühren in Höhe von Euro 5,00 pro Mahnung anzusetzen und zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Erfolgt auch nach Mahnung die Bezahlung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist, werden sofort alle offenen Rechnungen des Kunden zur umgehenden Zahlung fällig. Die Forderungen können sodann an ein Inkassounternehmen zum Inkasso oder an einen Rechtsanwalt zur Titulierung übergeben werden. Die dadurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt sowie unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

Die richtige und vollständige Angabe der Rechnungsnummer ist bei Zahlung/Überweisung zwingend erforderlich, auch dann, wenn der Kunde bereits vorab den Zahlungsbeleg per Fax oder Mail an uns versendet hat. Sollte es wegen fehlender oder unvollständiger Angaben zu Lieferverzögerungen oder Terminüberschreitungen kommen, sind diese nicht unserem Unternehmen anzulasten.

5. Lieferungen, Versand und Versandkosten

Lieferungen/Leistungen erfolgen ab Firmensitz auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Versand erfolgt durch einen von uns beauftragten Frachtführer. Wenn es zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins notwendig ist, die Lieferung per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten vorzunehmen, gehen die hierfür anfallenden Kosten zusätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

Teillieferungen sind jederzeit zulässig und können vom Auftrageber nicht zurückgewiesen werden.

Wir versuchen angegebene Liefertermine unbedingt einzuhalten. Gleichwohl dienen sie mangels ausdrücklicher Bestätigung eines festen Termins nur als Anhaltspunkt über die Leistungszeit. Wird die Frist überschritten, berechtigt dies in keinem Fall zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Können dennoch vereinbarte Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, einer Betriebsstörung oder Lieferverzug durch unseren Vorlieferanten nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, wahlweise, die Lieferfrist um den Behinderungszeitraum zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Im Übrigen gilt ein vereinbarter Liefertermin als eingehalten, wenn die Ware spätestens einen Kalendertag vor dem vereinbarten Liefertermin einem Frachtführer übergeben oder für versandbereit erklärt wurde.

Sollte es zum Lieferverzug kommen, ist uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die 4 Wochen nicht unterschreiten soll. Fixtermine werden von uns nicht anerkannt.

Für Bestellungen, die der Kunde nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung storniert, werden von gesamten Auftragssumme 20 % als Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.

Für die uns zugesandten Logos/Motive trägt alleine der Kunde die Verantwortung. Es obliegt nicht unserem Unternehmen, zu überprüft, ob es sich ggf. um ein geschütztes Logo handelt und dadurch Urheberrechte verletzt werden.

Änderungen an der ursprünglich bekanntgegebenen Lieferanschrift bzw. Versandart müssen uns spätestens 2 Tage vor dem geplanten Versandtermin schriftlich vorliegen. Nur dann können wir gewährleisten, dass diese Änderungen noch umgesetzt werden können.

6. Muster

Bei der Umsetzung des bestellten Logos kann es bei der Übermittlung per Mail zu farblichen Abweichungen kommen. Nur bei Stickproben, die per Post an den Kunden gehen, wird die 100%ige farbliche Übereinstimmung zwischen Stickprobe und der dann gelieferten Textilien von uns gewährleistet. Die Zusendung der Stickprobe per Post muss der Kunde ausdrücklich schriftlich anfordern, ansonsten ist nur die Zusendung von Freigabe-Bildern per Mail vorgesehen.

Speziell für den Kunden gefertigte oder angeforderte Muster werden zum Einzelpreis zuzüglich Versandkosten berechnet. Sondervereinbarungen bezüglich der Muster gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Rückgabe oder Umtausch sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei bestickten Musterbestellungen bis 10 Stück wird vorab keine Freigabe-Bilder per Mail verschickt. Sollte es z.B. bei der farblichen Umsetzung des Logos zu Abweichungen gegenüber der Vorlage des Kunden kommen, berechtigt es den Kunden nicht, den Rechnungsbetrag zurückzufordern oder die bestickte Ware an zurückzusenden.

7. Gewährleistungsmängel und Beanstandungen, Widerrufsrecht

Beanstandungen/Reklamationen sind innerhalb einer Woche nach Lieferung – bei versteckten Mängeln unmittelbar nach Bekanntwerden – schriftlich an uns zu richten. Sind Mängel nur an einem Teil der Lieferung aufgetreten, so ist der Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung berechtigt. Beanstandete Ware ist uns auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen oder nach Wahl auf unsere Kosten zurückzusenden. Wenn die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt wurde, gehen die dafür anfallenden Kosten für das Zusammenführen der beanstandenden Ware zu Lasten des Auftraggebers.

Ist die Beanstandung berechtigt, haben wir nach unserer Wahl das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche auf Wandlung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Das gilt auch für alle Folgeschäden.

Veredelte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen und kann nicht mehr beanstandet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Veredeln (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung hinsichtlich Menge und/oder Qualität/Ausführung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. bei Lieferung an Dritte von diesem Dritten untersuchen zu lassen.

Wird eine Direktbestickung auf Waren gefertigt, die im Besitz des Auftraggebers sind, so trägt der Auftraggeber das Risiko der Verarbeitung. Wird die Ware bei der Fertigung beschädigt oder verschmutzt, so kann der Auftraggeber keinen Ersatz fordern.

Musste für die Stickerei eine, der Vorlage entsprechende, Stickdatei angefertigt werden und wurden die Kosten hierfür dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, so kann der Auftraggeber die Herausgabe der Datei verlangen. In diesem Fall wird eine Ablösesumme von mindestens 30% des Wertes, höchstens jedoch 120,– Euro zzgl. MWSt fällig.

Musste für die Stickerei eine, der Vorlage entsprechende, Stickdatei angefertigt werden und die Kosten wurden auf der Rechnung NICHT gesondert ausgewiesen, so hat der Auftraggeber kein Anrecht auf die Herausgabe der Datei. Diese verbleibt zur weiteren Verwendung ausschließlich bei der Firma Gietl.

Der Auftraggeber haftet für falsch übermittelte Texte. Bei telefonischer Auftragserteilung ist der Auftraggeber für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.

8. Sicherungsrechte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, unser Eigentum; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Der Kunde darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurückname der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall.

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder zu verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.

Der Kunde tritt zur Sicherung unserer Rechte nach Abs.1. bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass dies Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.

9. Marken- und Urheberrechte Dritter; Datenschutzrechte

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die von ihm gewünschte Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere aber nicht abschließend Marken und/oder Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Computer-Stickerei Hubert Gietl - Gleißner Marion, Gleißner Regina GbR von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen und alle dadurch entstehenden Kosten der Computer-Stickerei Hubert Gietl - Gleißner Marion, Gleißner Regina GbR unverzüglich zu übernehmen.

Die Computer-Stickerei Hubert Gietl - Gleißner Marion, Gleißner Regina GbR ist berechtigt, den an den Kunden gelieferten Artikel bzw. die Werbeaufschrift für werbliche Zwecke abzubilden. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden die Daten der Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nabburg.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile der AGB´s unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, sofern eine Regelung nach dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung nicht gefunden werden kann.